Das Beratungsforum: Was ist das und wie funktioniert es?

19. Juni 2026

Das Beratungsforum (das „Forum“) ist ein allgemeines Beratungsgremium der Europäischen Kommission und des KI-Beirats, das eingerichtet wurde, um technisches Fachwissen bereitzustellen, diese Gremien zu beraten und zu deren Aufgaben im Rahmen des EU-KI-Gesetzes beizutragen. Es ist Teil der übergeordneten Steuerungsarchitektur des Gesetzes und neben dem Wissenschaftlichen Gremium aus unabhängigen Experten (eingerichtet gemäß Artikel 68) eines der beiden Beratungsgremien. In diesem Überblick fassen wir die Rechtsgrundlage, die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Forums zusammen und weisen darauf hin, dass die Kommission das Forum am 1. Juni 2026 eingesetzt hat.

Zusammenfassung

  • Das Forum soll eine ausgewogene Auswahl von Interessengruppen aus verschiedenen Bereichen repräsentieren, darunter Industrie, Start-ups, KMU, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.
  • Fünf Einrichtungen fungieren als ständige Mitglieder: die Agentur für Grundrechte, die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen. 
  • Am 1. Juni 2026 gab die Kommission die Zusammensetzung des Forums bekannt, das sich aus 174 Mitgliedern zusammensetzt, die aus mehr als 700 Bewerbungen ausgewählt wurden.

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Wichtigste Funktionen

Das Forum wird gemäß Artikel 67 des KI-Gesetzes eingerichtet, um Fachwissen bereitzustellen und den KI-Beirat sowie die Kommission zu beraten und so zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Gesetzes beizutragen. Seine Aufgabe besteht darin, die Beiträge der Interessengruppen zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes einzubringen.

Auf Ersuchen des KI-Beirats oder der Kommission kann es Stellungnahmen, Empfehlungen und schriftliche Beiträge ausarbeiten. Es kann zudem ständige oder vorübergehende Untergruppen einrichten, um spezifische Fragen im Zusammenhang mit den Zielen des Gesetzes zu prüfen. Das Forum hat zudem eine beratende Funktion im Bereich der Normung: Gemäß den Artikeln 40 und 41 des KI-Gesetzes muss die Kommission bei der Ausarbeitung von Normungsanträgen und bei der Erstellung gemeinsamer Spezifikationen unter anderem das Forum konsultieren.

Mitgliedschaft

Ein wichtiges Merkmal des Forums ist sein Schwerpunkt auf einer ausgewogenen Zusammensetzung. Wie in Artikel 67 Absatz 2 festgelegt, muss seine Mitgliedschaft eine ausgewogene Auswahl von Interessengruppen widerspiegeln, darunter Industrie, Start-ups, KMU, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Die Zusammensetzung muss ein Gleichgewicht zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen sowie – innerhalb der kommerziellen Kategorie – zwischen KMU und anderen (in der Regel größeren) Unternehmen gewährleisten. Diese Ausgestaltung soll sicherstellen, dass keine einzelne Interessengruppe die Beratung des Verwaltungsrats und der Kommission dominiert. 

Die Kommission ernennt die Mitglieder des Forums aus dem Kreis der Interessengruppen, die über anerkannte Fachkenntnisse im Bereich der KI verfügen, und wendet dabei die oben genannten Ausgewogenheitskriterien an.

Ständige Mitglieder

Fünf Gremien sind ständige Mitglieder des Forums: 

  • die Agentur für Grundrechte (FRA), 
  • die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), 
  • das Europäische Komitee für Normung (CEN), 
  • das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) sowie 
  • das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI). 

Die FRA und die ENISA bringen jeweils Fachwissen in den Bereichen Grundrechte und Cybersicherheit ein. Die Einbeziehung der drei europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC und ETSI) spiegelt die zentrale Rolle harmonisierter Normen bei der Umsetzung des KI-Gesetzes wider sowie die Absicht, dass das Forum die Kommission bei ihrer Arbeit im Zusammenhang mit Normungsanfragen und gemeinsamen Spezifikationen unterstützt. 

Amtszeit

Die ernannten Mitglieder haben eine Amtszeit von zwei Jahren, die einmalig bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren verlängert werden kann. Das Forum wählt aus den Reihen seiner Mitglieder zwei Ko-Vorsitzende, wobei wiederum die Kriterien der Ausgewogenheit zu beachten sind. Die Amtszeit der Ko-Vorsitzenden beträgt zwei Jahre und kann einmalig verlängert werden.

Arbeitsmethoden

Das Forum gibt sich eine Geschäftsordnung. Es muss mindestens zweimal jährlich zusammentreten und kann weitere Experten und Interessenvertreter zu seinen Sitzungen einladen.

Das Forum muss einen Jahresbericht über seine Tätigkeiten erstellen, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dies trägt zur Transparenz der Tätigkeiten des Forums bei.

Die Ankündigung im Forum

Am 1. Juni 2026 gab die Kommission die Zusammensetzung des Forums bekannt. Es besteht aus 174 Mitgliedern, die aus mehr als 700 Bewerbungen aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft, darunter KMU und Start-ups, ausgewählt wurden. Weitere Informationen, darunter das Mandat, die Mitgliederliste und Einzelheiten zu den Sitzungen, sind über das Register der Expertengruppen der Kommission abrufbar .

Dieser Beitrag wurde am 19. Juni 2026 veröffentlicht.

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