Der AI Act Explorer

Die Europäische Union wird bald neue Rechtsvorschriften zur künstlichen Intelligenz einführen: Der EU AI Act. Diese Verordnung wird den Grundstein für die Regulierung von KI in der EU legen.

Unser KI-Gesetzes-Explorer ermöglicht es Ihnen, den Inhalt des vorgeschlagenen Gesetzes auf intuitive Weise zu erkunden oder nach Teilen zu suchen, die für Sie besonders relevant sind. Er enthält den vollständigen endgültigen Entwurf des Gesetzes über künstliche Intelligenz mit Stand vom 2. Februar 2024. Sie wird laufend mit neueren Versionen des Textes aktualisiert werden. Hier können Sie erfahren, wie diePolitikgestaltung in der Europäischen Union funktioniert.

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Inhaltsübersicht

Der EU AI Act besteht aus 12 Haupttiteln. Jeder Titel enthält eine Reihe von Artikeln.

Abschnitt 1: Einstufung von KI-Systemen als hochriskant

Artikel 6: Klassifizierungsregeln für KI-Systeme mit hohem Risiko

Artikel 7: Änderungen des Anhangs III

Abschnitt 2: Anforderungen an hochriskante KI-Systeme

Artikel 8: Erfüllung der Anforderungen

Artikel 9: Risikomanagementsystem

Artikel 10: Daten und Datenverwaltung

Artikel 11: Technische Dokumentation

Artikel 12: Aufbewahrung der Aufzeichnungen

Artikel 13: Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Einsatzkräfte

Artikel 14: Menschliche Aufsichtsbehörden

Artikel 15: Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Abschnitt 3: Verpflichtungen von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen mit hohem Risiko und anderen Parteien

Artikel 16: Pflichten der Anbieter von KI-Systemen mit hohem Risiko

Artikel 17: Qualitätsmanagementsystem

Artikel 18: Führung der Dokumentation

Artikel 19: Automatisch erstellte Protokolle

Artikel 20: Abhilfemaßnahmen und Informationspflicht

Artikel 21: Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 22: Bevollmächtigte Vertreter von Anbietern von KI-Systemen mit hohem Risikopotenzial

Artikel 23: Pflichten der Importeure

Artikel 24: Pflichten des Händlers

Artikel 25: Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette

Artikel 26: Pflichten der Bereitsteller von KI-Systemen mit hohem Risiko

Artikel 27: Grundrechtliche Folgenabschätzung für hochriskante KI-Systeme

Abschnitt 4: Notifizierende Behörden und benannte Stellen

Artikel 28: Notifizierende Behörden

Artikel 29: Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 30: Notifizierungsverfahren

Artikel 31: Anforderungen an die benannten Stellen

Artikel 32: Vermutung der Konformität mit den Anforderungen in Bezug auf benannte Stellen

Artikel 33: Zweigstellen und Unteraufträge durch benannte Stellen

Artikel 34: Operative Verpflichtungen der benannten Stellen

Artikel 35: Kennnummern und Verzeichnisse der im Rahmen dieser Verordnung benannten Stellen

Artikel 36: Änderungen der Notifizierungen

Artikel 37: Anfechtung der Zuständigkeit der benannten Stellen

Artikel 38: Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 39: Konformitätsbewertungsstellen von Drittländern

Abschnitt 5: Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung

Artikel 40: Harmonisierte Normen und Normungsdokumente

Artikel 41: Gemeinsame Spezifikationen

Artikel 42: Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen

Artikel 43: Konformitätsbewertung

Artikel 44: Bescheinigungen

Artikel 45: Informationsverpflichtungen der benannten Stellen

Artikel 46: Ausnahmen vom Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 47: EU-Konformitätserklärung

Artikel 48: CE-Kennzeichnung

Artikel 49: Registrierung

Abschnitt 1: Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Artikel 72: Überwachung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen für KI-Systeme mit hohem Risiko

Abschnitt 2: Weitergabe von Informationen über schwerwiegende Zwischenfälle

Artikel 73: Meldung schwerwiegender Vorkommnisse

Abschnitt 3: Durchsetzung

Artikel 74: Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt

Artikel 75: Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke

Artikel 76: Überwachung von Tests unter realen Bedingungen durch die Marktüberwachungsbehörden

Artikel 77: Befugnisse der Behörden zum Schutz der Grundrechte

Artikel 78: Vertraulichkeit

Artikel 79: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 80: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter in Anwendung von Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden

Artikel 81: Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 82: Konforme KI-Systeme, die ein Risiko darstellen

Artikel 83: Formale Nichteinhaltung

Artikel 84: Union AI Testing Support Structures

Abschnitt 4: Rechtsbehelfe

Artikel 85: Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einer Marktaufsichtsbehörde

Artikel 86: Das Recht auf Erläuterung der individuellen Entscheidungsfindung

Artikel 87: Meldung von Verstößen und Schutz der meldenden Personen

Abschnitt 5: Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

Artikel 88: Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

Artikel 89 : Überwachungsmaßnahmen

Artikel 90: Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium

Artikel 91: Befugnis zur Anforderung von Unterlagen und Informationen

Artikel 92: Befugnis zur Durchführung von Evaluierungen

Artikel 93: Befugnis, Maßnahmen zu beantragen

Artikel 94: Verfahrensrechte der Wirtschaftsbeteiligten des AI-Modells für allgemeine Zwecke

Über dieses Tool

Diese Ressource wird vom Future of Life Institute bereitgestellt und ist nicht mit der Europäischen Union verbunden.

Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz, Text der vorläufigen Vereinbarung, 2. Februar 2024", das in dieser Pressemitteilung offiziell angekündigt wurde. Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)

Wenn in späteren Versionen neue Artikel hinzugefügt und wichtige Korrekturen vorgenommen wurden, wurden diese Änderungen auch im AI Act Explorer übernommen. Außerdem wurden in den "Angenommenen Texten" vom März 2024 viele Artikel umbenannt oder neu nummeriert, und die Artikel im KI-Gesetz-Explorer wurden entsprechend aktualisiert. Das bedeutet, dass der Inhalt unserer Website nicht mehr genau mit einem offiziellen Entwurf des KI-Gesetzes übereinstimmt - er ist eine Mischung aus mehreren Entwürfen. Wenn Sie eine wichtige Aktualisierung in einem späteren Entwurf finden, die in unserem Tool nicht aktualisiert wurde, lassen Sie es uns bitte wissen.

Sobald ein endgültiger Entwurf vorliegt, wird der gesamte Text im AI Act Explorer entsprechend aktualisiert.

Feedback - Wir arbeiten an der Verbesserung dieses Tools. Bitte senden Sie Ihr Feedback an Risto Uuk unter risto@futureoflife.org

Änderungsliste

16. April 2024

  • Alle internen Verweise auf andere Titel, Kapitel, Artikel und Erwägungsgründe - einschließlich Hyperlinks - wurden aktualisiert, um die neuen Namen und URLs dieser Elemente wiederzugeben.

11. April 2024

  • Titel, Kapitel, Artikel und Erwägungsgründe wurden entsprechend den vom Europäischen Parlament am 13. März 2024 angenommenen Texten umbenannt und neu geordnet.

26. Februar 2024

  • Alle "Kapitel" wurden zum KI-Akteur hinzugefügt.
  • Fehlende Artikel hinzugefügt: 3, 66, 68, 68a (1), 68f, 68g, 68h, 68i, 68j, 68k, 68m.
  • Fehlende Erwägungsgründe hinzugefügt: 4aa, 5aa, 5ab, 58b (1), 60i+1, 60i (1), 76x, 76y, 80z+1.
  • Der Erwägungsgrund 33 wurde in 33a geändert.
  • Fehlenden Punkt hinzugefügt: Artikel 2, Punkt 5e.

15. Februar 2024

  • Fehler in Erwägungsgrund 8a behoben, wie hier von Aleksandr Tiulkanov erklärt.
  • Aktualisierte Definition für "Büro für künstliche Intelligenz" in Artikel 2.

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