Die Verordnung (EU) 2018/1139 wird wie folgt geändert:
(1) Dem Artikel 17 wird folgender Absatz angefügt: "(3) Unbeschadet des Absatzes 2 werden beim Erlass von Durchführungsrechtsakten gemäß Absatz 1 für Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates[*]+ sind, die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
(2) In Artikel 19 wird folgender Absatz angefügt: "4. Beim Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Absätzen 1 und 2 über Systeme der künstlichen Intelligenz, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/...++ handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.";
(3) In Artikel 43 wird folgender Absatz angefügt: "4. Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten gemäß Absatz 1 in Bezug auf Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/...+ sind, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.";
(4) Dem Artikel 47 wird folgender Absatz angefügt: "(3) Beim Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Absätzen 1 und 2 über Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2024/...+ sind, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
(5) In Artikel 57 wird folgender Unterabsatz angefügt: "Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten für Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2024/...+ sind, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt";
(6) Dem Artikel 58 wird folgender Absatz angefügt: "(3) Beim Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Absätzen 1 und 2 über Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2024/...+ sind, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
[*] Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... mit harmonisierten Vorschriften zur künstlichen Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über künstliche Intelligenz) (ABl. L, ..., ELI: ...).