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Artikel 32: Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen

Gilt ab 2. August 2025, gemäß Artikel 113(b)
Weist eine KonformitätsbewertungsstelleKonformitätsbewertungsstelleeine Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen durchführt und dabei als Dritte auftrittArticle 3(21) nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder Teile dieser Normen erfüllt, so wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen des Artikels 31, soweit diese von den geltenden harmonisierten Normen erfasst werden, erfüllt.