Inhaltsübersicht

Abschnitt 1: Einstufung von KI-Systemen als hochriskant

Artikel 6: Klassifizierungsregeln für KI-Systeme mit hohem Risiko

Artikel 7: Änderungen des Anhangs III

Abschnitt 2: Anforderungen an hochriskante KI-Systeme

Artikel 8: Erfüllung der Anforderungen

Artikel 9: Risikomanagementsystem

Artikel 10: Daten und Datenverwaltung

Artikel 11: Technische Dokumentation

Artikel 12: Aufbewahrung der Aufzeichnungen

Artikel 13: Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Einsatzkräfte

Artikel 14: Menschliche Aufsichtsbehörden

Artikel 15: Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Abschnitt 3: Verpflichtungen von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen mit hohem Risiko und anderen Parteien

Artikel 16: Pflichten der Anbieter von KI-Systemen mit hohem Risiko

Artikel 17: Qualitätsmanagementsystem

Artikel 18: Führung der Dokumentation

Artikel 19: Automatisch erstellte Protokolle

Artikel 20: Abhilfemaßnahmen und Informationspflicht

Artikel 21: Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 22: Bevollmächtigte Vertreter von Anbietern von KI-Systemen mit hohem Risikopotenzial

Artikel 23: Pflichten der Importeure

Artikel 24: Pflichten des Händlers

Artikel 25: Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette

Artikel 26: Pflichten der Bereitsteller von KI-Systemen mit hohem Risiko

Artikel 27: Grundrechtliche Folgenabschätzung für hochriskante KI-Systeme

Abschnitt 4: Notifizierende Behörden und benannte Stellen

Artikel 28: Notifizierende Behörden

Artikel 29: Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 30: Notifizierungsverfahren

Artikel 31: Anforderungen an die benannten Stellen

Artikel 32: Vermutung der Konformität mit den Anforderungen in Bezug auf benannte Stellen

Artikel 33: Zweigstellen und Unteraufträge durch benannte Stellen

Artikel 34: Operative Verpflichtungen der benannten Stellen

Artikel 35: Kennnummern und Verzeichnisse der im Rahmen dieser Verordnung benannten Stellen

Artikel 36: Änderungen der Notifizierungen

Artikel 37: Anfechtung der Zuständigkeit der benannten Stellen

Artikel 38: Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 39: Konformitätsbewertungsstellen von Drittländern

Abschnitt 5: Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung

Artikel 40: Harmonisierte Normen und Normungsdokumente

Artikel 41: Gemeinsame Spezifikationen

Artikel 42: Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen

Artikel 43: Konformitätsbewertung

Artikel 44: Bescheinigungen

Artikel 45: Informationsverpflichtungen der benannten Stellen

Artikel 46: Ausnahmen vom Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 47: EU-Konformitätserklärung

Artikel 48: CE-Kennzeichnung

Artikel 49: Registrierung

Abschnitt 1: Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Artikel 72: Überwachung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen für KI-Systeme mit hohem Risiko

Abschnitt 2: Weitergabe von Informationen über schwerwiegende Zwischenfälle

Artikel 73: Meldung schwerwiegender Vorkommnisse

Abschnitt 3: Durchsetzung

Artikel 74: Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt

Artikel 75: Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke

Artikel 76: Überwachung von Tests unter realen Bedingungen durch Marktüberwachungsbehörden

Artikel 77: Befugnisse der Behörden zum Schutz der Grundrechte

Artikel 78: Vertraulichkeit

Artikel 79: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 80: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter in Anwendung von Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden

Artikel 81: Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 82: Konforme KI-Systeme, die ein Risiko darstellen

Artikel 83: Formale Nichteinhaltung

Artikel 84: Union AI Testing Support Structures

Abschnitt 4: Rechtsbehelfe

Artikel 85: Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einer Marktaufsichtsbehörde

Artikel 86: Das Recht auf Erläuterung der individuellen Entscheidungsfindung

Artikel 87: Meldung von Verstößen und Schutz der meldenden Personen

Abschnitt 5: Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

Artikel 88: Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

Artikel 89 : Überwachungsmaßnahmen

Artikel 90: Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium

Artikel 91: Befugnis zur Anforderung von Unterlagen und Informationen

Artikel 92: Befugnis zur Durchführung von Evaluierungen

Artikel 93: Befugnis, Maßnahmen zu beantragen

Artikel 94: Verfahrensrechte der Wirtschaftsbeteiligten des AI-Modells für allgemeine Zwecke

Anhänge

Suche innerhalb des Gesetzes

2. Mai 2024 - Der AI Act Explorer wurde nun mit dem Inhalt der "Corrigendum" -Fassung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2024 aktualisiert. Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Inhalt des Gesetzes weiter ändert.

Erwägungsgrund 139

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Die Ziele der KI-Sandkästen sollten darin bestehen, die KI-Innovation zu fördern, indem in der Entwicklungs- und Vorvermarktungsphase ein kontrolliertes Experimentier- und Testumfeld geschaffen wird, um die Übereinstimmung der innovativen KI-Systeme mit dieser Verordnung und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die KI-Regulierungssandkästen darauf abzielen, die Rechtssicherheit für Innovatoren und die Aufsicht durch die zuständigen Behörden sowie das Verständnis für die Chancen, die entstehenden Risiken und die Auswirkungen des Einsatzes von KI zu verbessern, den Behörden und Unternehmen das Lernen in Bezug auf die Regulierung zu erleichtern, auch im Hinblick auf künftige Anpassungen des Rechtsrahmens, die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren mit den am KI-Regulierungssandkasten beteiligten Behörden zu unterstützen und den Zugang zu den Märkten zu beschleunigen, auch durch die Beseitigung von Hindernissen für KMU, einschließlich Start-ups. Die Sandkästen für KI-Regelungen sollten in der gesamten Union weithin verfügbar sein, und es sollte besonders darauf geachtet werden, dass sie für KMU, einschließlich Start-ups, zugänglich sind. Die Teilnahme an der KI-Regulierungssandbox sollte sich auf Fragen konzentrieren, die Rechtsunsicherheiten für Anbieter und potenzielle Anbieter schaffen, um Innovationen zu fördern, mit KI in der Union zu experimentieren und zu evidenzbasiertem regulatorischem Lernen beizutragen. Die Überwachung der KI-Systeme im Sandkasten der KI-Regulierung sollte sich daher auf ihre Entwicklung, Schulung, Erprobung und Validierung vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Systeme sowie auf den Begriff und das Auftreten wesentlicher Änderungen erstrecken, die möglicherweise ein neues Konformitätsbewertungsverfahren erfordern. Alle während der Entwicklung und Erprobung solcher KI-Systeme festgestellten erheblichen Risiken sollten zu einer angemessenen Minderung und andernfalls zur Aussetzung des Entwicklungs- und Erprobungsprozesses führen. Gegebenenfalls sollten die zuständigen nationalen Behörden, die KI-Regulierungssandkästen einrichten, mit anderen einschlägigen Behörden zusammenarbeiten, einschließlich derjenigen, die den Schutz der Grundrechte überwachen, und sie könnten die Einbeziehung anderer Akteure innerhalb des KI-Ökosystems ermöglichen, wie z. B. nationaler oder europäischer Normungsorganisationen, notifizierter Stellen, Prüf- und Versuchseinrichtungen, Forschungs- und Versuchslabors, europäischer Zentren für digitale Innovation und einschlägiger Organisationen der Interessengruppen und der Zivilgesellschaft. Um eine einheitliche Umsetzung in der gesamten Union und Skaleneffekte zu gewährleisten, sollten gemeinsame Regeln für die Umsetzung der KI-Sandkästen und ein Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den an der Überwachung der Sandkästen beteiligten Behörden festgelegt werden. Die im Rahmen dieser Verordnung eingerichteten KI-Sandkästen sollten unbeschadet anderer Rechtsvorschriften gelten, die die Einrichtung anderer Sandkästen ermöglichen, mit denen die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften als dieser Verordnung sichergestellt werden soll. Gegebenenfalls sollten die für diese anderen regulatorischen Sandkästen zuständigen Behörden die Vorteile der Nutzung dieser Sandkästen auch für die Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung durch KI-Systeme prüfen. Im Einvernehmen zwischen den zuständigen nationalen Behörden und den Teilnehmern des Sandkastens für KI-Systeme können im Rahmen des Sandkastens für KI-Systeme auch Tests unter realen Bedingungen durchgeführt und überwacht werden.

Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz, Berichtigung, 19. April 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)