KAPITEL IX: Beobachtung Nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung
Abschnitt 1
Abschnitt 3
- Artikel 74: Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
- Artikel 75: Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen sowie Amtshilfe
- Artikel 75a: Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des Büros für Künstliche Intelligenz
- Artikel 75b: Verpflichtungszusagen
- Artikel 75c: Verstöße, Geldbußen und Zwangsgelder
- Artikel 75d: Schutzvorkehrungen und weitere Spezifizierung
- Artikel 76: Beaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch Marktüberwachungsbehörden
- Artikel 77: Befugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden und Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden
- Artikel 78: Vertraulichkeit
- Artikel 79: Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
- Artikel 80: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
- Artikel 81: Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel 82: Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen
- Artikel 83: Formale Nichtkonformität
- Artikel 84: Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
Abschnitt 4
- Artikel 85: Recht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde
- Artikel 86: Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Artikel 87: Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
- Artikel 88: Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Artikel 89: Überwachungsmaßnahmen
- Artikel 90: Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
- Artikel 91: Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
- Artikel 92: Befugnis zur Durchführung von Bewertungen
- Artikel 93: Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen
- Artikel 94: Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck