KAPITEL I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1: Gegenstand
1.
Zweck dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen.
2.
In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
(a)
harmonisierte Vorschriften für das InverkehrbringenInverkehrbringendie erstmalige Bereitstellung eines KI-Systems oder eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck auf dem UnionsmarktArticle 3(9), die InbetriebnahmeInbetriebnahmedie Bereitstellung eines KI-Systems in der Union zum Erstgebrauch direkt an den BetreiberBetreibereine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendetArticle 3(4) oder zum Eigengebrauch entsprechend seiner ZweckbestimmungArticle 3(11) und die Verwendung von KI-Systemen in der Union;
(b)
Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich;
(c)
besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Pflichten für Akteure in Bezug auf solche Systeme;
(d)
harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
(e)
harmonisierte Vorschriften für das InverkehrbringenInverkehrbringendie erstmalige Bereitstellung eines KI-Systems oder eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck auf dem UnionsmarktArticle 3(9) von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck;
(f)
Vorschriften für die Marktbeobachtung sowie die Governance und Durchsetzung der Marktüberwachung;
(g)
Maßnahmen zur Innovationsförderung mit besonderem Augenmerk auf kleinen Midcap-Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich Start-up-Unternehmen.Maßnahmen zur Innovationsförderung mit besonderem Augenmerk auf KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen.