Inhaltsübersicht

Abschnitt 1: Einstufung von KI-Systemen als hochriskant

Artikel 6: Klassifizierungsregeln für KI-Systeme mit hohem Risiko

Artikel 7: Änderungen des Anhangs III

Abschnitt 2: Anforderungen an hochriskante KI-Systeme

Artikel 8: Erfüllung der Anforderungen

Artikel 9: Risikomanagementsystem

Artikel 10: Daten und Datenverwaltung

Artikel 11: Technische Dokumentation

Artikel 12: Aufbewahrung der Aufzeichnungen

Artikel 13: Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Einsatzkräfte

Artikel 14: Menschliche Aufsichtsbehörden

Artikel 15: Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Abschnitt 3: Verpflichtungen von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen mit hohem Risiko und anderen Parteien

Artikel 16: Pflichten der Anbieter von KI-Systemen mit hohem Risiko

Artikel 17: Qualitätsmanagementsystem

Artikel 18: Führung der Dokumentation

Artikel 19: Automatisch erstellte Protokolle

Artikel 20: Abhilfemaßnahmen und Informationspflicht

Artikel 21: Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 22: Bevollmächtigte Vertreter von Anbietern von KI-Systemen mit hohem Risikopotenzial

Artikel 23: Pflichten der Importeure

Artikel 24: Pflichten des Händlers

Artikel 25: Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette

Artikel 26: Pflichten der Bereitsteller von KI-Systemen mit hohem Risiko

Artikel 27: Grundrechtliche Folgenabschätzung für hochriskante KI-Systeme

Abschnitt 4: Notifizierende Behörden und benannte Stellen

Artikel 28: Notifizierende Behörden

Artikel 29: Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 30: Notifizierungsverfahren

Artikel 31: Anforderungen an die benannten Stellen

Artikel 32: Vermutung der Konformität mit den Anforderungen in Bezug auf benannte Stellen

Artikel 33: Zweigstellen und Unteraufträge durch benannte Stellen

Artikel 34: Operative Verpflichtungen der benannten Stellen

Artikel 35: Kennnummern und Verzeichnisse der im Rahmen dieser Verordnung benannten Stellen

Artikel 36: Änderungen der Notifizierungen

Artikel 37: Anfechtung der Zuständigkeit der benannten Stellen

Artikel 38: Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 39: Konformitätsbewertungsstellen von Drittländern

Abschnitt 5: Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung

Artikel 40: Harmonisierte Normen und Normungsdokumente

Artikel 41: Gemeinsame Spezifikationen

Artikel 42: Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen

Artikel 43: Konformitätsbewertung

Artikel 44: Bescheinigungen

Artikel 45: Informationsverpflichtungen der benannten Stellen

Artikel 46: Ausnahmen vom Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 47: EU-Konformitätserklärung

Artikel 48: CE-Kennzeichnung

Artikel 49: Registrierung

Abschnitt 1: Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Artikel 72: Überwachung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen für KI-Systeme mit hohem Risiko

Abschnitt 2: Weitergabe von Informationen über schwerwiegende Zwischenfälle

Artikel 73: Meldung schwerwiegender Vorkommnisse

Abschnitt 3: Durchsetzung

Artikel 74: Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt

Artikel 75: Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke

Artikel 76: Überwachung von Tests unter realen Bedingungen durch Marktüberwachungsbehörden

Artikel 77: Befugnisse der Behörden zum Schutz der Grundrechte

Artikel 78: Vertraulichkeit

Artikel 79: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 80: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter in Anwendung von Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden

Artikel 81: Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 82: Konforme KI-Systeme, die ein Risiko darstellen

Artikel 83: Formale Nichteinhaltung

Artikel 84: Union AI Testing Support Structures

Abschnitt 4: Rechtsbehelfe

Artikel 85: Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einer Marktaufsichtsbehörde

Artikel 86: Das Recht auf Erläuterung der individuellen Entscheidungsfindung

Artikel 87: Meldung von Verstößen und Schutz der meldenden Personen

Abschnitt 5: Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

Artikel 88: Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

Artikel 89 : Überwachungsmaßnahmen

Artikel 90: Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium

Artikel 91: Befugnis zur Anforderung von Unterlagen und Informationen

Artikel 92: Befugnis zur Durchführung von Evaluierungen

Artikel 93: Befugnis, Maßnahmen zu beantragen

Artikel 94: Verfahrensrechte der Wirtschaftsbeteiligten des AI-Modells für allgemeine Zwecke

Anhänge

Suche innerhalb des Gesetzes

2. Mai 2024 - Der AI Act Explorer wurde nun mit dem Inhalt der "Corrigendum" -Fassung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2024 aktualisiert. Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Inhalt des Gesetzes weiter ändert.

Erwägungsgrund 143

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Zur Förderung und zum Schutz von Innovationen ist es wichtig, dass die Interessen von KMU, einschließlich Start-ups, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, besonders berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten Initiativen entwickeln, die auf diese Marktteilnehmer abzielen, auch in Bezug auf Sensibilisierung und Informationsvermittlung. Die Mitgliedstaaten sollten KMU, einschließlich Start-ups, die einen eingetragenen Sitz oder eine Niederlassung in der Union haben, vorrangigen Zugang zu den KI-Sandkästen gewähren, sofern sie die Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien erfüllen, ohne andere Anbieter und potenzielle Anbieter vom Zugang zu den Sandkästen auszuschließen, sofern sie die gleichen Bedingungen und Kriterien erfüllen. Die Mitgliedstaaten sollten bestehende Kanäle nutzen und gegebenenfalls neue spezielle Kanäle für die Kommunikation mit KMU, einschließlich Start-ups, Anbietern, anderen Innovatoren und gegebenenfalls lokalen Behörden, einrichten, um KMU auf ihrem gesamten Entwicklungsweg zu unterstützen, indem sie Orientierungshilfen geben und Fragen zur Durchführung dieser Verordnung beantworten. Gegebenenfalls sollten diese Kanäle zusammenarbeiten, um Synergien zu schaffen und eine einheitliche Beratung von KMU, einschließlich Start-ups, und Anwendern zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Beteiligung von KMU und anderen relevanten Interessengruppen an der Entwicklung von Normen erleichtern. Darüber hinaus sollten die spezifischen Interessen und Bedürfnisse von Anbietern, bei denen es sich um KMU, einschließlich Neugründungen, handelt, berücksichtigt werden, wenn die benannten Stellen die Gebühren für die Konformitätsbewertung festlegen. Die Kommission sollte die Zertifizierungs- und Konformitätskosten für KMU, einschließlich Neugründungen, regelmäßig durch transparente Konsultationen bewerten und mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um diese Kosten zu senken. So können beispielsweise die Übersetzungskosten im Zusammenhang mit der vorgeschriebenen Dokumentation und der Kommunikation mit den Behörden erhebliche Kosten für Anbieter und andere Wirtschaftsbeteiligte darstellen, insbesondere für kleinere Unternehmen. Die Mitgliedstaaten sollten möglicherweise sicherstellen, dass eine der von ihnen festgelegten und akzeptierten Sprachen für die einschlägigen Unterlagen der Anbieter und für die Kommunikation mit den Betreibern eine Sprache ist, die von einer möglichst großen Zahl grenzüberschreitend tätiger Betreiber verstanden wird. Um den besonderen Bedürfnissen von KMU, einschließlich Neugründungen, Rechnung zu tragen, sollte die Kommission auf Ersuchen des Verwaltungsrats standardisierte Vorlagen für die von dieser Verordnung erfassten Bereiche bereitstellen. Darüber hinaus sollte die Kommission die Bemühungen der Mitgliedstaaten ergänzen, indem sie eine einheitliche Informationsplattform mit benutzerfreundlichen Informationen zu dieser Verordnung für alle Anbieter und Aufsteller bereitstellt, geeignete Kommunikationskampagnen zur Sensibilisierung für die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen organisiert und die Konvergenz bewährter Verfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Bezug auf KI-Systeme bewertet und fördert. Mittlere Unternehmen, die bis vor kurzem als kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission[44 ] galten, sollten Zugang zu diesen Unterstützungsmaßnahmen haben, da diese neuen mittleren Unternehmen mitunter nicht über die rechtlichen Ressourcen und die Ausbildung verfügen, die erforderlich sind, um diese Verordnung richtig zu verstehen und einzuhalten.

[44] Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).

Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz, Berichtigung, 19. April 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)