Artikel 113: Inkrafttreten und Anwendung
Dieser Artikel besagt, dass die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten wird. Die verschiedenen Teile der Verordnung werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten angewandt: Kapitel I und II werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt, bestimmte Abschnitte werden nach 12 Monaten angewandt, und Artikel 6 Absatz 1 wird nach 36 Monaten angewandt. Die Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
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HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Allerdings:
(a) Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025;
(b) Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme von Artikel 101;
(c) Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Verpflichtungen in dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.
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