Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem ... [24 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung]. Allerdings:
(a) Die Kapitel I und II gelten ab dem ... [sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung];
(b) Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem ... [12 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung], mit Ausnahme von Artikel 101;
(c) Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Verpflichtungen in dieser Verordnung gelten ab dem ... [36 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung].