Für die gemäß Artikel 60 zu registrierenden Versuche unter realen Bedingungen sind die folgenden Informationen vorzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten:
1. Eine unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen;
2. Name und Kontaktdaten des Anbieters oder potenziellen Anbieters und der an der Prüfung unter realen Bedingungen beteiligten Einsatzkräfte;
3. Kurze Beschreibung des KI-Systems, seines Verwendungszwecks und andere für die Identifizierung des Systems erforderliche Informationen;
4. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale des Plans für die Prüfung unter realen Bedingungen;
5. Informationen über die Aussetzung oder Beendigung der Prüfung unter realen Bedingungen.