Artikel 84: Union AI Testing Support Structures
Hinweis: Dieses Datum ist eine Schätzung, die auf dem voraussichtlichen Datum des Inkrafttretens basiert. Einen vollständigen Zeitplan für die Umsetzung finden Sie hier.
Die Europäische Kommission wird eine oder mehrere Organisationen ernennen, um KI-Systeme in der EU zu testen und zu unterstützen, wie in einer früheren Verordnung dargelegt. Diese Organisationen werden dem KI-Rat, der Kommission oder den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung anbieten.
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HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. (1) Die Kommission benennt eine oder mehrere EU-Strukturen zur Unterstützung von AI-Tests, die die in Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 aufgeführten Aufgaben im Bereich der AI wahrnehmen.
2. (2) Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die AI-Testunterstützungsstrukturen der Union auf Ersuchen des Ausschusses, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.
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