Artikel 84: Union AI Testing Support Structures
Die Europäische Kommission wird eine oder mehrere Organisationen ernennen, um KI-Systeme in der EU zu testen und zu unterstützen, wie in einer früheren Verordnung dargelegt. Diese Organisationen werden dem KI-Rat, der Kommission oder den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung anbieten.
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HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. (1) Die Kommission benennt eine oder mehrere EU-Strukturen zur Unterstützung von AI-Tests, die die in Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 aufgeführten Aufgaben im Bereich der AI wahrnehmen.
2. (2) Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die AI-Testunterstützungsstrukturen der Union auf Ersuchen des Ausschusses, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.
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