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Zeitplan für die Umsetzung

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Termine, die Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-AI-Gesetzes beachten müssen.

Verwandte Ressourcen

Aufgaben und Zuständigkeiten

Eine Zusammenfassung aller Aufgaben und Zuständigkeiten, die dem Amt für künstliche Intelligenz oder den Mitgliedstaaten durch den EU-Aktionsplan für künstliche Intelligenz zugewiesen werden, finden Sie in unseren Blogbeiträgen und Infografiken zu diesem Thema.

Historischer Zeitstrahl

Eine Übersicht über alle wichtigen Ereignisse in der bisherigen Geschichte des Gesetzes über Künstliche Intelligenz finden Sie in unserem historischen Zeitstrahl zum Gesetz über Künstliche Intelligenz.

EU AI Act Newsletter

Wenn Sie über wichtige Aktualisierungen des Gesetzes und seiner Umsetzung informiert werden möchten, abonnieren Sie den EU AI Act Newsletter, einen zweiwöchentlich erscheinenden Newsletter des Future of Life Institute.

Zeitleiste der wichtigsten Daten

Zuletzt aktualisiert: 31. August 2026

Die blau markierten Punkte beziehen sich auf die Anwendung des Gesetzes.

2024

Datum

12. Juli 2024

Das AI-Gesetz wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dies dient der förmlichen Notifizierung des neuen Gesetzes.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

1. August 2024

Anwendung: Datum des Inkrafttretens des AI-Gesetzes. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten keine der Anforderungen des Gesetzes - sie werden im Laufe der Zeit allmählich zur Anwendung kommen.

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Datum

2. November 2024

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden/Einrichtungen zu ermitteln und öffentlich aufzulisten sowie die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten zu unterrichten.

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2025

Datum

2. Februar 2025

Anwendung: Verbote bestimmter KI-Systeme und Anforderungen an die KI-Kompetenz treten in Kraft (Kapitel 1 und Kapitel 2 , mit Ausnahme von Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben ba und bb sowie Artikel 5 Absätze 1a und 1b, nämlich das Verbot von KI-Systemen, die ohne Einwilligung aufgenommene intime Bilder und Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) generieren).

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Datum

2. Mai 2025

Kommission: Die Verhaltenskodizes für Allzweck-KI-Modelle sollen bis zu diesem Datum vorliegen.

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Datum

2. August 2025

Anwendung: Die folgenden Regeln beginnen zu gelten:

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025

Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, müssen bis zum 2. August 2027 die Anforderungen des KI-Gesetzes erfüllen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025 (und danach alle zwei Jahre)

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, der Kommission über den Stand der finanziellen und personellen Ressourcen der zuständigen nationalen Behörden zu berichten.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die zuständigen nationalen Behörden (notifizierende Behörden und Marktüberwachungsbehörden) zu benennen, sie der Kommission mitzuteilen und ihre Kontaktdaten öffentlich zugänglich zu machen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025 (basierend auf dem Datum der Anwendung der Artikel über "Sanktionen")

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, Regeln für Sanktionen und Geldbußen festzulegen, sie der Kommission mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025

Kommission: (Falls der Verhaltenskodex nicht fertig gestellt werden kann oder das AI-Büro ihn für unzureichend hält) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten gemeinsame Regeln für die Umsetzung der Verpflichtungen für Anbieter von GPAI-Modellen festlegen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025 (und jedes darauf folgende Jahr)

Kommission: Frist für die jährliche Überprüfung durch die Kommission und mögliche Änderungen der Verbote.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025

Auftrag: Frist für die die Ausarbeitung spezifischer Leitlinien zur Erleichterung der Einhaltung der Meldepflicht für schwerwiegende Vorfällean die Marktüberwachungsbehörden, die Anbietern von risikoreichen KI-Systemen auferlegt ist.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

2026

Datum

2. Februar 2026

Kommission: Frist für die Vorlage von Leitlinien durch die Kommission zur Konkretisierung der praktischen Umsetzung von Artikel 6.

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Artikel 6 Absatz 5.

Datum

27. Juli 2026

Anwendung: Artikel 102 bis 110, mit denen andere EU-Rechtsakte geändert werden, treten in Kraft.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2026

Anwendung: Sofern nicht anders angegeben, tritt der übrige Teil des KI-Gesetzes in Kraft .

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2026

Anbieter: Anbieter von KI-Systemen, einschließlich GPAI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und die vor diesem Datum vor diesem Datum müssen spätestens am 2. Dezember 2026 die Anforderungen von Artikel 50 Absatz 2 erfüllen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Sie sind hier

Datum

2. Dezember 2026

Anwendung: Die Verbote in Bezug auf KI-Systeme, , die nicht einvernehmliche intime Darstellungen und Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) generieren, die in Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben ba und bb sowie in Artikel 5 Absatz 1a und 1b), treten in Kraft.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. Dezember 2026

Anbieter: Anbieter von KI-Systemen, einschließlich GPAI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden müssen die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um Artikel 50 Absatz 2 bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

2027

Datum

1. August 2027

Kommission: Frist für die Veröffentlichung von Leitlinien zur die praktische Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2, Artikel 9 Absatz 10 und Artikel 17 Absatz 3.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2027

Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen bis zu diesem Datum die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen nachzukommen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2027

IT-Großsysteme: KI-Systeme, die Bestandteile der in Anhang X aufgeführten IT-Großsysteme sind und vor diesem Datum in Verkehr gebracht/in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2030 mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2027

Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden auf nationaler Ebene mindestens eine Regulierungs-Sandbox für KI eingerichtet haben. Diese sollte bis zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit sein.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. September 2027

Kommission: Die Kommission erlässt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Gremiums Leitlinien (einschließlich einer Vorlage) für die Überwachungspläne nach dem Inverkehrbringen, die als Grundlage für die von Anbietern hochriskanter KI-Systeme eingerichteten Überwachungssysteme nach dem Inverkehrbringen dienen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. Dezember 2027

Anwendung: Kapitel III, Abschnitte 1, 2 und 3, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 5, gelten für KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als risikoreich eingestuft wurden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. Dezember 2027

Betreiber: Diese Verordnung gilt für Betreiber von KI-Systemen mit hohem Risiko, die gemäß Anhang II als solche eingestuft sindI (mit Ausnahme der in Artikel 111(1)), die vor diesem Datum. Dies gilt jedoch nur für Systeme, bei denen ab ab diesem Zeitpunkt.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

2028

Datum

28. Januar 2028

Benannte Stellen: Benannte Stellen, die gemäß den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in Anhang I Abschnitt A benannt wurden, müssen die Benennung gemäß Kapitel III.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2028

Anwendung: Kapitel III, Abschnitte 1, 2 und 3, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 5, gelten für KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als risikoreich eingestuft sind.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2028

Betreiber: Diese Verordnung gilt für Betreiber von AI-Systemen mit hohem Risiko, die gemäß Anhang I als solche eingestuft sind (mit Ausnahme der in Artikel 111(1) genannten Systeme), die vor diesem Datum. Dies gilt jedoch nur für Systeme, deren Bauart ab ab diesem Zeitpunkt.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2028

Kommission: Die Kommission bewertet die Funktionsweise des AI-Büros.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2028 (und alle drei Jahre danach)

Kommission: Die Kommission bewertet die Auswirkungen und die Wirksamkeit der freiwilligen Verhaltenskodizes.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2028 (und danach alle vier Jahre)

Kommission: Die Kommission bewertet die Notwendigkeit von Änderungen und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht:

  • Bereichsüberschriften in Anhang III,
  • Liste der KI-Systeme, die zusätzliche Transparenzmaßnahmen in Artikel 50 erfordern,
  • Das Aufsichts- und Governance-System.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2028 (und danach alle vier Jahre)

Kommission: Die Kommission legt einen Fortschrittsbericht über "Standardisierungsergebnisse" vor, die das Thema der energieeffizienten Entwicklung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke abdecken. Dieser Bericht muss dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht werden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

1. November 2028 (das sind 9 Monate vor dem 1. August 2029)

Kommission: Die Kommission muss einen Bericht über die Übertragung der Befugnisse erstellen, die für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. August 2024 gewährt wurden und in Artikel 97beschrieben ist.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

2029

Datum

1. August 2029

Kommission: Die Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte, auf die in den folgenden Artikeln Bezug genommen wird, läuft aus - es sei denn, dieser Zeitraum wird verlängert:

Die Befugnisübertragung wird standardmäßig um jeweils fünf Jahre verlängert , es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat lehnen eine solche Verlängerung drei Monate oder mehr vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums ab.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2029 (und danach alle vier Jahre)

Kommission: Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

2030

Datum

2. August 2030

Anbieter und Einsatzkräfte: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mit hohem Risiko, die von Behörden genutzt werden sollen, müssen bis zu diesem Datum die notwendigen Schritte unternommen haben, um die Anforderungen und Verpflichtungen dieser Verordnung zu erfüllen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

27. Oktober 2030 (das sind 9 Monate vor dem 27. Juli 2031)

Kommission: Die Kommission muss einen Bericht über die Übertragung der Befugnisse erstellen, die für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 27. Juli 2026, die in Artikel 97beschrieben ist.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

31. Dezember 2030

IT-Großsysteme: Frist für KI-Systeme, die Bestandteile der in Anhang X aufgeführten IT-Großsysteme sind und vor dem 2. August 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, um mit dieser Verordnung in Einklang gebracht zu werden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

2031

Datum

27. Juli 2031

Kommission: Die in den folgenden Artikeln genannte Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte erlischt – sofern diese Frist nicht verlängert wird:

Die Befugnisübertragung wird standardmäßig um jeweils fünf Jahre verlängert , es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat einer solchen Verlängerung drei Monate oder mehr vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums Einspruch erhebt.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2031

Kommission: Die Kommission nimmt eine Bewertung der Durchsetzung dieser Verordnung vor und erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss darüber Bericht.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Dieser Zeitplan wird mit allen neuen Schlüsseldaten aktualisiert, die von offiziellen Stellen der Europäischen Union bekannt gegeben werden. Bitte senden Sie Rückmeldungen und Korrekturen an Taylor Jones unter taylor@futureoflife.org