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Zeitplan für die Umsetzung
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Termine, die Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-AI-Gesetzes beachten müssen.
Verwandte Ressourcen
Aufgaben und Zuständigkeiten
Eine Zusammenfassung aller Aufgaben und Zuständigkeiten, die dem Amt für künstliche Intelligenz oder den Mitgliedstaaten durch den EU-Aktionsplan für künstliche Intelligenz zugewiesen werden, finden Sie in unseren Blogbeiträgen und Infografiken zu diesem Thema.
Historischer Zeitstrahl
Eine Übersicht über alle wichtigen Ereignisse in der bisherigen Geschichte des Gesetzes über Künstliche Intelligenz finden Sie in unserem historischen Zeitstrahl zum Gesetz über Künstliche Intelligenz.
EU AI Act Newsletter
Wenn Sie über wichtige Aktualisierungen des Gesetzes und seiner Umsetzung informiert werden möchten, abonnieren Sie den EU AI Act Newsletter, einen zweiwöchentlich erscheinenden Newsletter des Future of Life Institute.
Zeitleiste der wichtigsten Daten
Zuletzt aktualisiert: 1. August 2024
Die blau markierten Punkte beziehen sich auf die Anwendung des Gesetzes.
2024
Datum
12. Juli 2024
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
1. August 2024
Anwendung: Datum des Inkrafttretens des AI-Gesetzes. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten keine der Anforderungen des Gesetzes - sie werden im Laufe der Zeit allmählich zur Anwendung kommen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. November 2024
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden/Einrichtungen zu ermitteln und öffentlich aufzulisten sowie die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten zu unterrichten.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Sie sind hier
2025
Datum
2. Februar 2025
Anwendung: Die Verbote für bestimmte KI-Systeme beginnen zu gelten(Kapitel 1 und Kapitel 2).
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. Mai 2025
Kommission: Die Verhaltenskodizes müssen bis zu diesem Zeitpunkt fertig sein.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2025
Anwendung: Die folgenden Regeln beginnen zu gelten:
- Benannte Stellen(Kapitel III, Abschnitt 4),
- GPAI-Modelle(Kapitel V),
- Governance(Kapitel VII),
- Vertraulichkeit(Artikel 78)
- Sanktionen (Artikel 99 und 100)
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2025
Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 2. August 2027 mit dem AI-Gesetz konform sein.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2025 (und danach alle zwei Jahre)
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, der Kommission über den Stand der finanziellen und personellen Ressourcen der zuständigen nationalen Behörden zu berichten.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2025
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die zuständigen nationalen Behörden (notifizierende Behörden und Marktüberwachungsbehörden) zu benennen, sie der Kommission mitzuteilen und ihre Kontaktdaten öffentlich zugänglich zu machen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2025 (basierend auf dem Datum der Anwendung der Artikel über "Sanktionen")
Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, Regeln für Sanktionen und Geldbußen festzulegen, sie der Kommission mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2025
Kommission: (Falls der Verhaltenskodex nicht fertig gestellt werden kann oder das AI-Büro ihn für unzureichend hält) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten gemeinsame Regeln für die Umsetzung der Verpflichtungen für Anbieter von GPAI-Modellen festlegen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2025 (und jedes darauf folgende Jahr)
Kommission: Frist für die jährliche Überprüfung durch die Kommission und mögliche Änderungen der Verbote.
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2026
Datum
2. Februar 2026
Kommission: Frist für die Kommission zur Vorlage von Leitlinien für die praktische Umsetzung von Artikel 6, einschließlich eines Plans zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Artikel 6 Absatz 5, Artikel 72 Absatz 3
Datum
2. August 2026
Anwendung: Die übrigen Bestimmungen des AI-Gesetzes finden Anwendung, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 1.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2026
Betreiber: Diese Verordnung gilt für Betreiber von AI-Systemen mit hohem Risiko (mit Ausnahme der in Artikel 111 Absatz 1 genannten Systeme), die vor diesem Datum in Verkehr gebracht/in Betrieb genommen wurden. Dies gilt jedoch nur für Systeme, deren Konstruktion ab diesem Zeitpunkt wesentlich geändert wird.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2026
Die Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden mindestens eine KI-Sandbox auf nationaler Ebene eingerichtet haben. Sie sollte bis zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit sein.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
2027
Datum
2. August 2027
Anwendung: Artikel 6(1) und die entsprechenden Verpflichtungen in der Verordnung beginnen zu gelten.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2027
Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen bis zu diesem Datum die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen nachzukommen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2027
IT-Großsysteme: KI-Systeme, die Bestandteile der in Anhang X aufgeführten IT-Großsysteme sind und vor diesem Datum in Verkehr gebracht/in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2030 mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
2028
Datum
2. August 2028
Kommission: Die Kommission bewertet die Funktionsweise des AI-Büros.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2028 (und alle drei Jahre danach)
Kommission: Die Kommission bewertet die Auswirkungen und die Wirksamkeit der freiwilligen Verhaltenskodizes.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2028 (und danach alle vier Jahre)
Kommission: Die Kommission bewertet die Notwendigkeit von Änderungen und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht:
- Bereichsüberschriften in Anhang III,
- Liste der KI-Systeme, die zusätzliche Transparenzmaßnahmen in Artikel 50 erfordern,
- Das Aufsichts- und Governance-System.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2028 (und danach alle vier Jahre)
Kommission: Die Kommission legt einen Fortschrittsbericht über "Standardisierungsergebnisse" vor, die das Thema der energieeffizienten Entwicklung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke abdecken. Dieser Bericht muss dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht werden.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
1. Dezember 2028 (das sind 9 Monate vor dem 1. August 2029)
Kommission: Die Kommission muss einen Bericht über die Befugnisübertragung gemäß Artikel 97 erstellen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
2029
Datum
1. August 2029
Kommission: Die Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte, auf die in den folgenden Artikeln Bezug genommen wird, läuft aus - es sei denn, dieser Zeitraum wird verlängert:
- Artikel 6 (6) und (7),
- Artikel 7 (1) und (3),
- Artikel 11 (3),
- Artikel 43 (5) und (6),
- Artikel 47 (5),
- Artikel 51 (3),
- Artikel 52 (4),
- Artikel 53 (5) und (6)
Die Befugnisübertragung wird standardmäßig um jeweils fünf Jahre verlängert , es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat lehnen eine solche Verlängerung drei Monate oder mehr vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums ab.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
2. August 2029 (und danach alle vier Jahre)
Kommission: Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
2030
Datum
2. August 2030
Anbieter und Einsatzkräfte: Anbieter und Bereitsteller von KI-Systemen mit hohem Risiko, die von Behörden genutzt werden sollen, müssen bis zu diesem Datum die notwendigen Schritte unternommen haben, um die Anforderungen und Verpflichtungen dieser Verordnung zu erfüllen.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
Datum
31. Dezember 2030
IT-Großsysteme: Frist für KI-Systeme, die Bestandteile der in Anhang X aufgeführten IT-Großsysteme sind und vor dem 2. August 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, um mit dieser Verordnung in Einklang gebracht zu werden.
Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes
2031
Datum
2. August 2031
Kommission: Die Kommission nimmt eine Bewertung der Durchsetzung dieser Verordnung vor und erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss darüber Bericht.
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Dieser Zeitplan wird mit allen neuen Schlüsseldaten aktualisiert, die von offiziellen Stellen der Europäischen Union bekannt gegeben werden. Bitte senden Sie Rückmeldungen und Korrekturen an Taylor Jones unter taylor@futureoflife.org