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Zeitplan für die Umsetzung

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Termine, die Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-AI-Gesetzes beachten müssen.

Verwandte Ressourcen

Aufgaben und Zuständigkeiten

Eine Zusammenfassung aller Aufgaben und Zuständigkeiten, die dem Amt für künstliche Intelligenz oder den Mitgliedstaaten durch den EU-Aktionsplan für künstliche Intelligenz zugewiesen werden, finden Sie in unseren Blogbeiträgen und Infografiken zu diesem Thema.

Historischer Zeitstrahl

Eine Übersicht über alle wichtigen Ereignisse in der bisherigen Geschichte des Gesetzes über Künstliche Intelligenz finden Sie in unserem historischen Zeitstrahl zum Gesetz über Künstliche Intelligenz.

EU AI Act Newsletter

Wenn Sie über wichtige Aktualisierungen des Gesetzes und seiner Umsetzung informiert werden möchten, abonnieren Sie den EU AI Act Newsletter, einen zweiwöchentlich erscheinenden Newsletter des Future of Life Institute.

Zeitleiste der wichtigsten Daten

Zuletzt aktualisiert: 1. August 2024

Die blau markierten Punkte beziehen sich auf die Anwendung des Gesetzes.

2024

Datum

12. Juli 2024

Das AI-Gesetz wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dies dient der förmlichen Notifizierung des neuen Gesetzes.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

1. August 2024

Anwendung: Datum des Inkrafttretens des AI-Gesetzes. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten keine der Anforderungen des Gesetzes - sie werden im Laufe der Zeit allmählich zur Anwendung kommen.

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Datum

2. November 2024

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden/Einrichtungen zu ermitteln und öffentlich aufzulisten sowie die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten zu unterrichten.

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Sie sind hier

2025

Datum

2. Februar 2025

Anwendung: Die Verbote für bestimmte KI-Systeme beginnen zu gelten(Kapitel 1 und Kapitel 2).

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Datum

2. Mai 2025

Kommission: Die Verhaltenskodizes müssen bis zu diesem Zeitpunkt fertig sein.

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Datum

2. August 2025

Anwendung: Die folgenden Regeln beginnen zu gelten:

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Datum

2. August 2025

Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 2. August 2027 mit dem AI-Gesetz konform sein.

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Datum

2. August 2025 (und danach alle zwei Jahre)

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, der Kommission über den Stand der finanziellen und personellen Ressourcen der zuständigen nationalen Behörden zu berichten.

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Datum

2. August 2025

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, die zuständigen nationalen Behörden (notifizierende Behörden und Marktüberwachungsbehörden) zu benennen, sie der Kommission mitzuteilen und ihre Kontaktdaten öffentlich zugänglich zu machen.

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Datum

2. August 2025 (basierend auf dem Datum der Anwendung der Artikel über "Sanktionen")

Mitgliedsstaaten: Frist für die Mitgliedstaaten, Regeln für Sanktionen und Geldbußen festzulegen, sie der Kommission mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025

Kommission: (Falls der Verhaltenskodex nicht fertig gestellt werden kann oder das AI-Büro ihn für unzureichend hält) Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten gemeinsame Regeln für die Umsetzung der Verpflichtungen für Anbieter von GPAI-Modellen festlegen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2025 (und jedes darauf folgende Jahr)

Kommission: Frist für die jährliche Überprüfung durch die Kommission und mögliche Änderungen der Verbote.

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2026

Datum

2. Februar 2026

Kommission: Frist für die Kommission zur Vorlage von Leitlinien für die praktische Umsetzung von Artikel 6, einschließlich eines Plans zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen.

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Artikel 6 Absatz 5, Artikel 72 Absatz 3

Datum

2. August 2026

Anwendung: Die übrigen Bestimmungen des AI-Gesetzes finden Anwendung, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 1.

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Datum

2. August 2026

Betreiber: Diese Verordnung gilt für Betreiber von AI-Systemen mit hohem Risiko (mit Ausnahme der in Artikel 111 Absatz 1 genannten Systeme), die vor diesem Datum in Verkehr gebracht/in Betrieb genommen wurden. Dies gilt jedoch nur für Systeme, deren Konstruktion ab diesem Zeitpunkt wesentlich geändert wird.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2026

Die Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden mindestens eine KI-Sandbox auf nationaler Ebene eingerichtet haben. Sie sollte bis zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit sein.

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2027

Datum

2. August 2027

Anwendung: Artikel 6(1) und die entsprechenden Verpflichtungen in der Verordnung beginnen zu gelten.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2027

Anbieter: Anbieter von GPAI-Modellen, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen bis zu diesem Datum die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen nachzukommen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2027

IT-Großsysteme: KI-Systeme, die Bestandteile der in Anhang X aufgeführten IT-Großsysteme sind und vor diesem Datum in Verkehr gebracht/in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2030 mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.

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2028

Datum

2. August 2028

Kommission: Die Kommission bewertet die Funktionsweise des AI-Büros.

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Datum

2. August 2028 (und alle drei Jahre danach)

Kommission: Die Kommission bewertet die Auswirkungen und die Wirksamkeit der freiwilligen Verhaltenskodizes.

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Datum

2. August 2028 (und danach alle vier Jahre)

Kommission: Die Kommission bewertet die Notwendigkeit von Änderungen und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht:

  • Bereichsüberschriften in Anhang III,
  • Liste der KI-Systeme, die zusätzliche Transparenzmaßnahmen in Artikel 50 erfordern,
  • Das Aufsichts- und Governance-System.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2028 (und danach alle vier Jahre)

Kommission: Die Kommission legt einen Fortschrittsbericht über "Standardisierungsergebnisse" vor, die das Thema der energieeffizienten Entwicklung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke abdecken. Dieser Bericht muss dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht werden.

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Datum

1. Dezember 2028 (das sind 9 Monate vor dem 1. August 2029)

Kommission: Die Kommission muss einen Bericht über die Befugnisübertragung gemäß Artikel 97 erstellen.

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2029

Datum

1. August 2029

Kommission: Die Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte, auf die in den folgenden Artikeln Bezug genommen wird, läuft aus - es sei denn, dieser Zeitraum wird verlängert:

Die Befugnisübertragung wird standardmäßig um jeweils fünf Jahre verlängert , es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat lehnen eine solche Verlängerung drei Monate oder mehr vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums ab.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

2. August 2029 (und danach alle vier Jahre)

Kommission: Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor.

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2030

Datum

2. August 2030

Anbieter und Einsatzkräfte: Anbieter und Bereitsteller von KI-Systemen mit hohem Risiko, die von Behörden genutzt werden sollen, müssen bis zu diesem Datum die notwendigen Schritte unternommen haben, um die Anforderungen und Verpflichtungen dieser Verordnung zu erfüllen.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

Datum

31. Dezember 2030

IT-Großsysteme: Frist für KI-Systeme, die Bestandteile der in Anhang X aufgeführten IT-Großsysteme sind und vor dem 2. August 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, um mit dieser Verordnung in Einklang gebracht zu werden.

Verwandte Inhalte des AI-Gesetzes

2031

Datum

2. August 2031

Kommission: Die Kommission nimmt eine Bewertung der Durchsetzung dieser Verordnung vor und erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss darüber Bericht.

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Dieser Zeitplan wird mit allen neuen Schlüsseldaten aktualisiert, die von offiziellen Stellen der Europäischen Union bekannt gegeben werden. Bitte senden Sie Rückmeldungen und Korrekturen an Taylor Jones unter taylor@futureoflife.org