Die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 muss alle folgenden Angaben enthalten:
1. Name und Typ des KI-Systems sowie jede weitere eindeutige Angabe, die die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit des KI-Systems ermöglicht;
2. Name und Anschrift des Dienstleistungserbringers oder ggf. seines Bevollmächtigten;
3. Eine Erklärung, dass die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 unter der alleinigen Verantwortung des Anbieters ausgestellt wird;
4. Eine Erklärung, dass das AI-System mit dieser Verordnung und gegebenenfalls mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, die die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 vorsehen, konform ist;
5. Wenn ein KI-System die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, eine Erklärung, dass dieses KI-System mit den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sowie der Richtlinie (EU) 2016/680 im Einklang steht;
6. Verweise auf einschlägige harmonisierte Normen oder andere gemeinsame Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird;
7. Gegebenenfalls Name und Kennnummer der benannten Stelle, eine Beschreibung des durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens und die Bezeichnung der ausgestellten Bescheinigung;
8. Ort und Datum der Ausstellung der Erklärung, Name und Funktion der Person, die die Erklärung unterzeichnet hat, sowie die Angabe, für wen oder in wessen Namen diese Person unterzeichnet hat, eine Unterschrift.