Anhang VI: Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der internen Kontrolle
Artikel 43 des AI-Gesetzes sieht einige Szenarien vor, in denen ein "Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Kontrolle" erforderlich sein könnte. In diesem Anhang wird erläutert, wie dieses Verfahren aussehen sollte.
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HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. Das Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der internen Kontrolle ist das Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage der Nummern 2, 3 und 4.
2. Der Anbieter prüft, ob das eingerichtete Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen von Artikel 17 entspricht.
3. Der Anbieter prüft die in den technischen Unterlagen enthaltenen Informationen, um die Übereinstimmung des KI-Systems mit den einschlägigen grundlegenden Anforderungen in Kapitel III Abschnitt 2 zu bewerten.
4. Der Anbieter prüft auch, ob der Entwurfs- und Entwicklungsprozess des KI-Systems und seine Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 72 mit der technischen Dokumentation übereinstimmt
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Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)