1. Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung menschenbezogener und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit, der in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes, vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen.
2. Diese Verordnung legt fest:
(a) harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von KI-Systemen in der Union;
(b) Verbot bestimmter AI-Praktiken;
(c) spezifische Anforderungen für AI-Systeme mit hohem Risiko und Verpflichtungen für die Betreiber solcher Systeme;
(d) harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
(e) harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Modellen für allgemeine Zwecke;
(f) Regeln für die Marktüberwachung, Marktaufsicht, Governance und Durchsetzung;
(g) Maßnahmen zur Förderung der Innovation, mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, einschließlich Neugründungen.