Artikel 86: Recht auf Erläuterung der individuellen Entscheidungsfindung
Dieser Artikel besagt, dass, wenn eine Entscheidung über eine Person getroffen wird, die ein risikoreiches KI-System verwendet, und diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit, die Sicherheit oder die Grundrechte der Person hat, die Person das Recht auf eine klare Erklärung hat, wie das KI-System in den Entscheidungsprozess einbezogen wurde. Dies gilt jedoch nicht, wenn es Ausnahmen oder Einschränkungen im Unionsrecht oder im nationalen Recht gibt. Dieses Recht ist nur anwendbar, wenn es nicht bereits im Unionsrecht vorgesehen ist.
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1. (1) Jede betroffene Person, die von einer Entscheidung betroffen ist, die der Einsatzbetrieb auf der Grundlage der Ergebnisse eines in Anhang III aufgeführten AI-Systems mit hohem Risiko - mit Ausnahme der unter Nummer 2 dieses Anhangs aufgeführten Systeme - getroffen hat und die Rechtswirkungen entfaltet oder die Person in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, so dass sie ihrer Ansicht nach nachteilige Auswirkungen auf ihre Gesundheit, ihre Sicherheit oder ihre Grundrechte hat, hat das Recht, vom Einsatzbetrieb klare und aussagekräftige Erklärungen zur Rolle des AI-Systems im Entscheidungsverfahren und zu den wichtigsten Elementen der getroffenen Entscheidung zu erhalten.
2. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Verwendung von KI-Systemen, für die sich aus dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht im Einklang mit dem Unionsrecht Ausnahmen von der Verpflichtung nach jenem Absatz oder Einschränkungen ergeben.
3. (4) Dieser Artikel findet nur insoweit Anwendung, als das in Absatz 1 genannte Recht nicht anderweitig im Unionsrecht vorgesehen ist.
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Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)