Artikel 89 : Überwachungsmaßnahmen
Das Amt für Künstliche Intelligenz ist befugt, zu überwachen, wie gut Unternehmen, die KI-Modelle für allgemeine Zwecke einsetzen, die in dieser Verordnung festgelegten Regeln einhalten. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob sie sich an die genehmigten Verhaltenskodizes halten. Unternehmen, die diese KI-Modelle nutzen (nachgeschaltete Anbieter), können sich auch beschweren, wenn sie der Meinung sind, dass gegen die Regeln verstoßen wurde. Sie müssen angeben, über wen sie sich beschweren, was ihrer Meinung nach falsch gelaufen ist, gegen welchen Teil der Verordnung verstoßen wurde und warum sie dies glauben. Sie können auch alle anderen relevanten Informationen angeben, die sie selbst gefunden haben.
Generiert von CLaiRK, bearbeitet von uns.
HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. (1) Zur Erfüllung der ihm nach diesem Abschnitt übertragenen Aufgaben kann das Amt für künstliche Intelligenz die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die wirksame Durchführung und Einhaltung dieser Verordnung durch die Anbieter von allgemeinen künstlichen Intelligenzmodellen zu überwachen, einschließlich der Einhaltung der genehmigten Verhaltenskodizes.
2. Die nachgeschalteten Anbieter haben das Recht, eine Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung einzureichen. Eine Beschwerde muss hinreichend begründet sein und mindestens folgende Angaben enthalten
(a) die Kontaktstelle des Anbieters des betreffenden Mehrzweck-KI-Modells;
(b) eine Beschreibung des relevanten Sachverhalts, der betreffenden Bestimmungen dieser Verordnung und der Gründe, warum der nachgeschaltete Anbieter der Auffassung ist, dass der Anbieter des betreffenden KI-Modells für allgemeine Zwecke gegen diese Verordnung verstoßen hat;
(c) alle sonstigen Informationen, die der nachgeschaltete Anbieter, der die Anfrage gestellt hat, für relevant hält, gegebenenfalls auch Informationen, die er von sich aus eingeholt hat.
Feedback - Wir arbeiten an der Verbesserung dieses Tools. Bitte senden Sie Ihr Feedback an Taylor Jones unter taylor@futureoflife.org
Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)