KI-Systeme mit hohem Risiko sollten während ihres gesamten Lebenszyklus konsistent funktionieren und ein angemessenes Niveau an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit aufweisen, das ihrem Verwendungszweck und dem allgemein anerkannten Stand der Technik entspricht. Die Kommission und die einschlägigen Organisationen und Interessenträger werden aufgefordert, die Minderung von Risiken und negativen Auswirkungen des KI-Systems gebührend zu berücksichtigen. Das erwartete Niveau der Leistungskennzahlen sollte in der begleitenden Gebrauchsanweisung angegeben werden. Die Anbieter werden nachdrücklich aufgefordert, diese Informationen den Anwendern in klarer und leicht verständlicher Form zu übermitteln, die frei von Missverständnissen oder irreführenden Aussagen ist. Das Unionsrecht im Bereich des gesetzlichen Messwesens, einschließlich der Richtlinien 2014/31/EU[35 ] und 2014/32/EU[36 ] des Europäischen Parlaments und des Rates, zielt darauf ab, die Genauigkeit von Messungen zu gewährleisten und die Transparenz und Lauterkeit von Handelsgeschäften zu fördern. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern und Organisationen, z. B. Metrologie- und Benchmarking-Behörden, gegebenenfalls die Entwicklung von Benchmarks und Messmethoden für KI-Systeme fördern. Dabei sollte die Kommission internationale Partner, die an Metrologie und einschlägigen Messindikatoren für KI arbeiten, zur Kenntnis nehmen und mit ihnen zusammenarbeiten.
[35] Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 107).
[36] Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (ABl. L 096 vom 29.3.2014, S. 149).