Abschnitt 1 - Informationen, die von allen Anbietern von AI-Modellen für allgemeine Zwecke bereitgestellt werden müssen
Die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a genannten technischen Unterlagen enthalten je nach Größe und Risikoprofil des Modells mindestens die folgenden Informationen:
1. Eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells für allgemeine Zwecke, einschließlich:
(a) die Aufgaben, die das Modell erfüllen soll, und die Art und Beschaffenheit der KI-Systeme, in die es integriert werden kann;
(b) die geltenden Grundsätze der akzeptablen Nutzung;
(c) das Datum der Veröffentlichung und die Modalitäten der Verteilung;
(d) die Architektur und die Anzahl der Parameter;
(e) die Modalität (z. B. Text, Bild) und das Format der Ein- und Ausgaben;
(f) die Lizenz.
2. Ausführliche Beschreibung der Elemente des unter Nummer 1 genannten Modells und relevante Informationen über den Entwicklungsprozess, einschließlich der folgenden Elemente:
(a) die technischen Mittel (z. B. Gebrauchsanweisungen, Infrastruktur, Werkzeuge), die erforderlich sind, damit das KI-Allzweckmodell in KI-Systeme integriert werden kann;
(b) die Konstruktionsspezifikationen des Modells und des Ausbildungsprozesses, einschließlich der Ausbildungsmethoden und -techniken, der wichtigsten Konstruktionsentscheidungen einschließlich der Begründung und der getroffenen Annahmen, der Optimierungsziele des Modells und der Bedeutung der verschiedenen Parameter, soweit zutreffend;
(c) gegebenenfalls Angaben zu den für die Schulung, Prüfung und Validierung verwendeten Daten, einschließlich der Art und Herkunft der Daten und der Kuratierungsmethoden (z. B. Bereinigung, Filterung usw.), der Anzahl der Datenpunkte, ihres Umfangs und ihrer Hauptmerkmale; wie die Daten beschafft und ausgewählt wurden, sowie gegebenenfalls alle anderen Maßnahmen zur Erkennung der Ungeeignetheit von Datenquellen und Methoden zur Erkennung erkennbarer Verzerrungen;
(d) die für das Training des Modells verwendeten Rechenressourcen (z. B. Anzahl der Gleitkommaoperationen), die Trainingszeit und andere relevante Details im Zusammenhang mit dem Training;
(e) bekannter oder geschätzter Energieverbrauch des Modells. In Bezug auf Buchstabe e, bei dem der Energieverbrauch des Modells unbekannt ist, kann der Energieverbrauch auf Informationen über die verwendeten Rechenressourcen beruhen.
Abschnitt 2 - Zusätzliche Informationen, die von den Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischem Risiko bereitzustellen sind
1. Ausführliche Beschreibung der Bewertungsstrategien, einschließlich der Bewertungsergebnisse, auf der Grundlage der verfügbaren öffentlichen Bewertungsprotokolle und -instrumente oder anderer Bewertungsmethoden. Die Bewertungsstrategien umfassen Bewertungskriterien, Messgrößen und die Methodik zur Ermittlung von Einschränkungen.
2. Gegebenenfalls eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die zur Durchführung interner und/oder externer negativer Tests (z. B. Red Teaming), Modellanpassungen, einschließlich Abgleich und Feinabstimmung, ergriffen wurden.
3. Gegebenenfalls eine ausführliche Beschreibung der Systemarchitektur, aus der hervorgeht, wie die Softwarekomponenten aufeinander aufbauen oder ineinandergreifen und in die Gesamtverarbeitung integriert sind.