Anhang IX: Informationen, die bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen in Bezug auf die Prüfung unter realen Bedingungen gemäß Artikel 60 vorzulegen sind
Bevor ein KI-System mit hohem Risiko unter realen Bedingungen getestet wird, muss es gemäß Artikel 60 registriert werden.
In diesem Anhang wird erläutert, welche Angaben bei der Anmeldung von KI-Systemen mit hohem Risiko für Praxistests gemacht werden müssen. Dazu gehören eine eindeutige Identifikationsnummer für den Test, Kontaktdaten des Anbieters und der an den Tests beteiligten Personen, eine kurze Beschreibung des KI-Systems und seines Zwecks, eine Zusammenfassung des Testplans sowie Informationen über eine etwaige Aussetzung oder Beendigung des Tests. Diese Informationen müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden.
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Für die gemäß Artikel 60 zu registrierenden Versuche unter realen Bedingungen sind die folgenden Informationen vorzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten:
1. Eine unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen;
2. Name und Kontaktdaten des Anbieters oder potenziellen Anbieters und der an der Prüfung unter realen Bedingungen beteiligten Einsatzkräfte;
3. Kurze Beschreibung des KI-Systems, seines Verwendungszwecks und andere für die Identifizierung des Systems erforderliche Informationen;
4. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale des Plans für die Prüfung unter realen Bedingungen;
5. Informationen über die Aussetzung oder Beendigung der Prüfung unter realen Bedingungen.
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