Artikel 113: Inkrafttreten und Anwendung
Hinweis: Dieses Datum ist eine Schätzung, die auf dem voraussichtlichen Datum des Inkrafttretens basiert. Einen vollständigen Zeitplan für die Umsetzung finden Sie hier.
Dieser Artikel besagt, dass die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten wird. Die verschiedenen Teile der Verordnung werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten angewandt: Kapitel I und II werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt, bestimmte Abschnitte werden nach 12 Monaten angewandt, und Artikel 6 Absatz 1 wird nach 36 Monaten angewandt. Die Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem ... [24 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung]. Allerdings:
(a) Die Kapitel I und II gelten ab dem ... [sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung];
(b) Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem ... [12 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung], mit Ausnahme von Artikel 101;
(c) Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Verpflichtungen in dieser Verordnung gelten ab dem ... [36 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung].
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Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz, Berichtigung, 19. April 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)