Artikel 20: Abhilfemaßnahmen und Informationspflicht
In diesem Artikel heißt es, dass ein Unternehmen, das ein KI-System mit hohem Risiko anbietet und feststellt, dass sein System nicht den von der EU festgelegten Regeln entspricht, das Problem unverzüglich beheben, die Verwendung des Systems einstellen oder es zurückrufen muss. Außerdem müssen sie alle Personen informieren, die am Vertrieb oder der Nutzung des Systems beteiligt sind. Wenn das System ein Risiko darstellt, muss das Unternehmen die Gründe dafür untersuchen und die für die Überwachung des KI-Marktes zuständigen Behörden informieren. Es muss auch alle Organisationen informieren, die das System zertifiziert haben, und ihnen mitteilen, was schief gelaufen ist und was sie zur Behebung des Problems unternommen haben.
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HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. (1) Die Anbieter von mit hohem Risiko behafteten AI-Systemen, die der Auffassung sind oder Grund zu der Annahme haben, dass ein von ihnen in Verkehr gebrachtes oder in Betrieb genommenes mit hohem Risiko behaftetes AI-System nicht dieser Verordnung entspricht, ergreifen unverzüglich die erforderlichen Korrekturmaßnahmen, um die Konformität dieses Systems herzustellen, es zurückzunehmen, außer Betrieb zu setzen oder zurückzurufen, soweit dies angemessen ist. Sie unterrichten die Händler des betreffenden AI-Systems mit hohem Risiko und gegebenenfalls die Verteiler, den Bevollmächtigten und die Einführer darüber.
2. Stellt das AI-System mit hohem Risiko ein Risiko im Sinne des Artikels 79 Absatz 1 dar und wird sich der Anbieter dieses Risikos bewusst, untersucht er - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem meldenden Bereitsteller - unverzüglich die Ursachen und unterrichtet die für das betreffende AI-System mit hohem Risiko zuständigen Marktüberwachungsbehörden und gegebenenfalls die notifizierte Stelle, die für dieses AI-System mit hohem Risiko eine Bescheinigung gemäß Artikel 44 ausgestellt hat, insbesondere über die Art der Nichtkonformität und die ergriffenen einschlägigen Korrekturmaßnahmen.
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Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)