Artikel 33: Zweigstellen der benannten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Dieser Artikel besagt, dass eine benannte Stelle (eine Organisation, die für die Prüfung der Übereinstimmung von Produkten mit bestimmten Normen zuständig ist), wenn sie Aufgaben auslagert oder ein Tochterunternehmen einsetzt, sicherstellen muss, dass diese Parteien die erforderlichen Normen erfüllen, und die zuständige Behörde informieren muss. Die benannte Stelle trägt die volle Verantwortung für die von diesen Parteien geleistete Arbeit. Eine solche Auslagerung oder der Einsatz von Tochterunternehmen kann nur mit Zustimmung des Betreibers erfolgen. Die benannte Stelle muss außerdem eine Liste ihrer Zweigstellen veröffentlichen. Alle Dokumente, die sich auf die Qualifikationen und die Arbeit dieser Parteien beziehen, müssen fünf Jahre lang nach Beendigung des Unterauftrags aufbewahrt werden.
Generiert von CLaiRK, bearbeitet von uns.
HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. (1) Vergibt eine notifizierte Stelle bestimmte mit der Konformitätsbewertung verbundene Aufgaben an Unterauftragnehmer oder überträgt sie diese einem Zweigunternehmen, stellt sie sicher, dass der Unterauftragnehmer oder das Zweigunternehmen die Anforderungen von Artikel 31 erfüllt, und unterrichtet die notifizierende Behörde entsprechend.
2. Die benannten Stellen übernehmen die volle Verantwortung für die von Unterauftragnehmern oder Zweigunternehmen ausgeführten Aufgaben.
3. Tätigkeiten dürfen nur mit Zustimmung des Dienstleistungserbringers an Unterauftragnehmer vergeben oder von einem Zweigunternehmen ausgeführt werden. Die benannten Stellen machen eine Liste ihrer Zweigstellen öffentlich zugänglich.
4. (4) Die einschlägigen Unterlagen zur Bewertung der Qualifikation des Unterauftragnehmers oder des Zweigunternehmens und der von ihnen gemäß dieser Verordnung ausgeführten Arbeiten sind für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Unterauftrags für die notifizierende Behörde bereitzuhalten.
Feedback - Wir arbeiten an der Verbesserung dieses Tools. Bitte senden Sie Ihr Feedback an Taylor Jones unter taylor@futureoflife.org
Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)