Artikel 34: Operative Verpflichtungen der benannten Stellen
Dieser Artikel besagt, dass benannte Stellen (offiziell anerkannte Organisationen) überprüfen müssen, ob KI-Systeme mit hohem Risiko die in Artikel 43 genannten Standards erfüllen. Sie sollten vermeiden, den Anbietern unnötige Arbeit zu machen und Faktoren wie die Größe, den Sektor, die Struktur und die Komplexität des KI-Systems des Anbieters berücksichtigen. Sie sollten insbesondere versuchen, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für kleine Unternehmen zu verringern. Sie müssen aber dennoch sicherstellen, dass das KI-System die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt. Außerdem müssen diese Stellen der notifizierenden Behörde (der Stelle, die sie beaufsichtigt) auf Anfrage alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen, um sie bei der Bewertung und Überwachung zu unterstützen.
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1. Die benannten Stellen überprüfen die Konformität von AI-Systemen mit hohem Risiko gemäß den Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 43.
2. Die benannten Stellen vermeiden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unnötige Belastungen für die Anbieter und tragen der Größe des Anbieters, dem Sektor, in dem er tätig ist, seiner Struktur und dem Grad der Komplexität des betreffenden AI-Systems für hohe Risiken gebührend Rechnung, insbesondere im Hinblick auf die Minimierung des Verwaltungsaufwands und der Befolgungskosten für Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Die benannte Stelle muss jedoch das Maß an Strenge und das Schutzniveau einhalten, das für die Übereinstimmung des AI-Systems mit hohem Risiko mit den Anforderungen dieser Verordnung erforderlich ist.
3. Die notifizierten Stellen stellen der in Artikel 28 genannten notifizierenden Behörde alle einschlägigen Unterlagen, einschließlich der Unterlagen der Dienstleistungserbringer, zur Verfügung und legen sie ihr auf Verlangen vor, damit diese Behörde ihre Bewertungs-, Benennungs-, Notifizierungs- und Überwachungstätigkeiten durchführen und die in diesem Abschnitt beschriebene Bewertung erleichtern kann.
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