Artikel 38: Koordinierung der benannten Stellen
In diesem Artikel heißt es, dass die Kommission dafür sorgen wird, dass die für die Überprüfung der Sicherheit von KI-Systemen mit hohem Risiko zuständigen Organisationen effizient zusammenarbeiten. Dies soll durch eine spezielle Gruppe geschehen, die sich aus diesen Organisationen zusammensetzt. Jede Behörde, die diese Organisationen benennt, muss sicherstellen, dass sie entweder direkt oder durch Vertreter an dieser Gruppe teilnimmt. Die Kommission wird auch den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen diesen Behörden erleichtern.
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1. Die Kommission stellt sicher, dass in Bezug auf AI-Systeme mit hohem Risiko eine angemessene Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den benannten Stellen, die an den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dieser Verordnung beteiligt sind, in Form einer sektoralen Gruppe benannter Stellen eingerichtet und ordnungsgemäß betrieben wird.
2. (2) Jede notifizierende Behörde stellt sicher, dass sich die von ihr notifizierten Stellen entweder direkt oder über benannte Vertreter an den Arbeiten der in Absatz 1 genannten Gruppe beteiligen.
3. Die Kommission sorgt für den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen den notifizierenden Behörden.
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Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)