Artikel 48: CE-Kennzeichnung
In diesem Artikel heißt es, dass die CE-Kennzeichnung, die besagt, dass ein Produkt den EU-Sicherheitsstandards entspricht, auf AI-Systemen mit hohem Risiko deutlich sichtbar sein muss. Wenn sie nicht physisch auf dem System angebracht werden kann, sollte sie sich auf der Verpackung oder in den Unterlagen befinden. Bei digitalen KI-Systemen sollte eine digitale CE-Kennzeichnung leicht zugänglich sein. Wenn eine benannte Stelle (eine Organisation, die prüft, ob das Produkt den Normen entspricht) beteiligt ist, sollte deren Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung angegeben werden. Wenn das AI-System auch anderen EU-Rechtsvorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben, gibt die Kennzeichnung an, dass es auch diese Anforderungen erfüllt.
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HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. Die CE-Kennzeichnung unterliegt den allgemeinen Grundsätzen des Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
2. Bei digital bereitgestellten AI-Systemen mit hohem Risiko wird eine digitale CE-Kennzeichnung nur verwendet, wenn sie über die Schnittstelle, über die auf das System zugegriffen wird, oder über einen leicht zugänglichen maschinenlesbaren Code oder andere elektronische Mittel leicht zugänglich ist.
3. (3) Die CE-Kennzeichnung ist bei AI-Systemen mit hohem Risiko gut sichtbar, leserlich und dauerhaft anzubringen. Ist dies nicht möglich oder aufgrund der Beschaffenheit des AI-Systems mit hohem Risiko nicht gewährleistet, wird sie je nach Fall auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht.
4. Hinter der CE-Kennzeichnung steht gegebenenfalls die Kennnummer der benannten Stelle, die für die Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 43 zuständig ist. Die Kennnummer der benannten Stelle ist von der Stelle selbst oder nach ihren Anweisungen vom Dienstleistungserbringer oder seinem Bevollmächtigten anzubringen. Die Kennnummer ist auch in jeglichem Werbematerial anzugeben, in dem darauf hingewiesen wird, dass das AI-System für hohe Risiken die Anforderungen für die CE-Kennzeichnung erfüllt.
5. (5) Unterliegen AI-Systeme mit hohem Risiko anderen Rechtsvorschriften der Union, die ebenfalls die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorsehen, so muss die CE-Kennzeichnung angeben, dass das AI-System mit hohem Risiko auch die Anforderungen dieser anderen Rechtsvorschriften erfüllt.
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Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)