Die EU richtet ein "KI-Büro" ein, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) zu verbessern. Dieses Büro wird von den EU-Mitgliedsländern unterstützt, die ihm bei der Erfüllung seiner in den Verordnungen festgelegten Aufgaben helfen werden.
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HINWEIS: Diese Übersetzung ist eine maschinell erstellte Übersetzung. Es handelt sich nicht um die offizielle Übersetzung, die vom Europäischen Parlament bereitgestellt wird. Wenn das AI-Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden die maschinell erstellten Übersetzungen durch die offiziellen Übersetzungen ersetzt.
1. (1) Die Kommission entwickelt das Fachwissen und die Fähigkeiten der Union im Bereich der künstlichen Intelligenz durch das Amt für künstliche Intelligenz.
2. Die Mitgliedstaaten erleichtern die dem AI-Büro übertragenen Aufgaben, wie sie in dieser Verordnung festgelegt sind.
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Sehen Sie sich den offiziellen Text an, oder durchsuchen Sie ihn online mit unserem AI Act Explorer. Der in diesem Tool verwendete Text ist das "Gesetz über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), Fassung des Amtsblatts vom 13. Juni 2024". Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD)