Für die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, die unter einer freien und quelloffenen Lizenz veröffentlicht werden und deren Parameter, einschließlich der Gewichte, der Informationen über die Modellarchitektur und der Informationen über die Modellnutzung, öffentlich zugänglich gemacht werden, sollten Ausnahmen von den Transparenzanforderungen für KI-Modelle für allgemeine Zwecke gelten, es sei denn, sie stellen ein Systemrisiko dar; in diesem Fall sollte der Umstand, dass das Modell transparent und mit einer quelloffenen Lizenz versehen ist, nicht als ausreichender Grund angesehen werden, um die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung auszuschließen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Veröffentlichung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke unter einer freien und quelloffenen Lizenz nicht notwendigerweise wesentliche Informationen über den für das Training oder die Feinabstimmung des Modells verwendeten Datensatz und über die Art und Weise, wie die Einhaltung des Urheberrechts dadurch sichergestellt wurde, offenbart, die für KI-Modelle für allgemeine Zwecke vorgesehene Ausnahme von der Einhaltung der Transparenzanforderungen sollte nicht die Verpflichtung zur Erstellung einer Zusammenfassung der für das Training des Modells verwendeten Inhalte und die Verpflichtung zur Einführung einer Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union betreffen, insbesondere zur Ermittlung und Einhaltung des Rechtsvorbehalts gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates[40].
[40] Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 92).