1. Bei KI-Systemen mit hohem Risiko oder KI-Modellen für allgemeine Zwecke, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, wird davon ausgegangen, dass sie mit den Anforderungen in Abschnitt 2 dieses Kapitels oder gegebenenfalls mit den Verpflichtungen gemäß Kapitel V Abschnitte 2 und 3 dieser Verordnung übereinstimmen, soweit diese Normen diese Anforderungen oder Verpflichtungen abdecken.
2. Im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 erteilt die Kommission unverzüglich Normungsaufträge, die alle in Abschnitt 2 dieses Kapitels genannten Anforderungen abdecken, sowie gegebenenfalls Normungsaufträge, die die in Kapitel V Abschnitte 2 und 3 dieser Verordnung genannten Verpflichtungen abdecken. In dem Normungsauftrag werden auch Angaben zu Berichterstattungs- und Dokumentationsverfahren zur Verbesserung der Ressourcenleistung von KI-Systemen verlangt, z. B. zur Verringerung des Energieverbrauchs von KI-Systemen mit hohem Risiko und des Verbrauchs anderer Ressourcen während ihres Lebenszyklus sowie zur energieeffizienten Entwicklung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke. Bei der Ausarbeitung eines Normungsauftrags konsultiert die Kommission den Beirat und die einschlägigen Interessengruppen, einschließlich des Beratungsgremiums. Bei der Erteilung eines Normungsauftrags an die europäischen Normungsorganisationen weist die Kommission darauf hin, dass die Normen klar und kohärent sein müssen, auch in Bezug auf die Normen, die in den verschiedenen Sektoren für Produkte entwickelt wurden, die unter die in Anhang I aufgeführten bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, und dass sie gewährleisten sollen, dass in der Union in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme mit hohem Risiko oder KI-Modelle für allgemeine Zwecke die in dieser Verordnung festgelegten einschlägigen Anforderungen oder Verpflichtungen erfüllen. Die Kommission fordert die europäischen Normungsorganisationen auf, gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 nachzuweisen, dass sie sich nach besten Kräften bemühen, die in den Unterabsätzen 1 und 2 des vorliegenden Absatzes genannten Ziele zu erreichen.
3. Die Teilnehmer am Normungsprozess sind bestrebt, Investitionen und Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz zu fördern, unter anderem durch Erhöhung der Rechtssicherheit, sowie die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum des Unionsmarktes zu steigern, zur Stärkung der weltweiten Zusammenarbeit bei der Normung beizutragen und bestehende internationale Normen im Bereich der künstlichen Intelligenz zu berücksichtigen, die mit den Werten, Grundrechten und Interessen der Union im Einklang stehen, und die Multi-Stakeholder-Governance zu verbessern, die eine ausgewogene Vertretung der Interessen und die wirksame Beteiligung aller einschlägigen Akteure gemäß den Artikeln 5, 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 gewährleistet.