1. Das Amt für künstliche Intelligenz und die Mitgliedstaaten fördern und erleichtern die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes, einschließlich damit verbundener Governance-Mechanismen, mit denen die freiwillige Anwendung einiger oder aller in Kapitel III Abschnitt 2 genannten Anforderungen auf KI-Systeme, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, gefördert werden soll, wobei die verfügbaren technischen Lösungen und bewährten Praktiken der Branche, die die Anwendung dieser Anforderungen ermöglichen, berücksichtigt werden.
2. Das Amt für künstliche Intelligenz und die Mitgliedstaaten erleichtern die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung spezifischer Anforderungen an alle künstlichen Intelligenzsysteme, auch durch die Anwender, auf der Grundlage klarer Ziele und zentraler Leistungsindikatoren zur Messung der Verwirklichung dieser Ziele, die unter anderem folgende Elemente umfassen
(a) anwendbare Elemente, die in den ethischen Leitlinien der Union für vertrauenswürdige KI vorgesehen sind;
(b) Bewertung und Minimierung der Auswirkungen von KI-Systemen auf die ökologische Nachhaltigkeit, auch im Hinblick auf energieeffiziente Programmierung und Techniken für die effiziente Gestaltung, Schulung und Nutzung von KI;
(c) Förderung der KI-Kompetenz, insbesondere von Personen, die sich mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Nutzung von KI befassen;
(d) Erleichterung einer inklusiven und vielfältigen Gestaltung von KI-Systemen, u. a. durch die Einrichtung inklusiver und vielfältiger Entwicklungsteams und die Förderung der Beteiligung der Betroffenen an diesem Prozess;
(e) Bewertung und Vermeidung negativer Auswirkungen von KI-Systemen auf schutzbedürftige Personen oder Gruppen von schutzbedürftigen Personen, auch im Hinblick auf die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sowie auf die Gleichstellung der Geschlechter.
3. Verhaltenskodizes können von einzelnen Anbietern oder Anwendern von KI-Systemen oder von Organisationen, die diese vertreten, oder von beiden erstellt werden, auch unter Einbeziehung aller interessierten Kreise und der sie vertretenden Organisationen, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Die Verhaltenskodizes können für ein oder mehrere KI-Systeme gelten, wobei die Ähnlichkeit des Verwendungszwecks der betreffenden Systeme zu berücksichtigen ist.
4. Das AI-Büro und die Mitgliedstaaten tragen den besonderen Interessen und Bedürfnissen von KMU, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, Rechnung, wenn sie die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes fördern und erleichtern.