Die Normung sollte eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung technischer Lösungen für die Anbieter spielen, um die Einhaltung dieser Verordnung entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten und Innovation sowie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum im Binnenmarkt zu fördern. Die Einhaltung harmonisierter Normen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[41], von denen in der Regel erwartet wird, dass sie den Stand der Technik widerspiegeln, sollte für die Anbieter ein Mittel sein, um die Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung nachzuweisen. Daher sollte eine ausgewogene Interessenvertretung gefördert werden, die alle relevanten Interessengruppen in die Entwicklung von Normen einbezieht, insbesondere KMU, Verbraucherorganisationen sowie ökologische und soziale Interessengruppen gemäß den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012. Um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, sollten die Normungsaufträge von der Kommission ohne unnötige Verzögerung erteilt werden. Bei der Ausarbeitung des Normungsauftrags sollte die Kommission das beratende Forum und den Verwaltungsrat konsultieren, um einschlägiges Fachwissen einzuholen. In Ermangelung einschlägiger Verweise auf harmonisierte Normen sollte die Kommission jedoch die Möglichkeit haben, im Wege von Durchführungsrechtsakten und nach Anhörung des Beratungsgremiums gemeinsame Spezifikationen für bestimmte Anforderungen im Rahmen dieser Verordnung festzulegen. Die gemeinsame Spezifikation sollte eine Ausweichlösung sein, um dem Dienstleistungserbringer die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung zu erleichtern, wenn der Normungsantrag von keiner der europäischen Normungsorganisationen angenommen wurde oder wenn die einschlägigen harmonisierten Normen den Grundrechtsbelangen nicht ausreichend Rechnung tragen oder wenn die harmonisierten Normen dem Antrag nicht entsprechen oder wenn es bei der Annahme einer geeigneten harmonisierten Norm zu Verzögerungen kommt. Ist eine solche Verzögerung bei der Annahme einer harmonisierten Norm auf die technische Komplexität dieser Norm zurückzuführen, sollte die Kommission dies berücksichtigen, bevor sie die Erstellung gemeinsamer Spezifikationen in Erwägung zieht. Bei der Entwicklung gemeinsamer Spezifikationen wird die Kommission ermutigt, mit internationalen Partnern und internationalen Normungsgremien zusammenzuarbeiten.
[41] Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die europäische Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, p. 12).